Inhalt/Konzept:

Rolling-Home Schifffahrtsbetrieb
Rudolf Steiner
CH-6052 Hergiswil NW

Telefon
+41 (0) 78 873 50 33

1. ABG (Ausgabe 1. Januar 2008)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schifffahrtsbertrieb MS Rolling-Home mit Sitz in Hergiswil (NW) sind Bestandteil jeder Offerte/ Angebote/ Auftragsbestätigung/ Rechnungsstellung. Mit der Annahme einer Auftragsbestätigung durch die Gegenzeichnung Anerkennen Sie die vorliegenden AGB.

2. Offerten / Angebote

Jede Offerte, jedes Angebot sei es in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgt ohne Verbindlichkeit und bedeutet nicht die Reservation eines Schiffes, sondern ist lediglich eine Information über Preis und Leistung. MS Rolling-Home behält sich das Recht vor, für dasselbe Datum, denselben Zeitpunkt und dieselbe Dauer eine Offerte an mehrere Kunden zu unterbreiten.

3. Erteilung / Annahme eines Auftrags

Aufgrund einer Offerte/ Angebots erteilen Sie einen Auftrag, in dem Sie Festlegen:
– Datum, Zeitpunkt und Ort der Schiff-Fahrt
– Anzahl der Personen
– Dauer und Art der Fahrt
– Zwischenlandungen und Wartezeiten
– Zielort und Zeitpunkt der Schiff-Fahrt
– Spezielle Leistungen wie Apèro, Catering, etc. während der Fahrt

Aufgrund dieser Angaben wird Ihnen durch die MS Rolling-Home eine entsprechende Auftragsbetätigung zugestellt. Die Angaben sind definitiv und rechtsgültig.
Eine Veränderung dieser Angaben ist nur möglich nach einer gegenseitigen erneuten Vereinbarung/ Auftragsbestätigung.

4. Reservation

Eine Schiff-Reservation wird rechtsgültig und definitiv nach der Rücksendung der gegengezeichneten Auftragsbestätigung, Post oder E-Mail in einer Frist von 5 Tagen nach der Zustellung. Mir der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erklären Sie sich mit den AGB von MS Rolling-Home einverstanden und akzeptieren die vorliegenden Bestimmungen. Das Schiff ist für Sie gemäß den vorliegenden Angaben nach der Rücksendungen der gegengezeichneten Auftragsbestätigung in der Frist von 5 Tagen reserviert. Erfolgt die Rückbestätigung nicht in der vorgenannten Frist, wird die Auftragsbestätigung hinfällig.

5. Durchführung der Schiff-Fahrt

Eine Schiff-Fahrt ist auf dem Vierwaldstättersee grundsätzlich bei jeder Witterung möglich, außer Sturm. Daher kann auf Grund der Wetterbedingungen keine Absage durch die Gäste vorgenommen werden. Der Kapitän des Schiffes ist für die Gäste und das Schiff verantwortlich. Den Anweisungen des Kapitäns haben Angestellte und Gäste unwiderruflich Folge zu Leisten. Es liegt im ermessen des Kapitäns, eine Fahrt abzusagen, eine andere Route oder Anlegestelle auszuwählen im Interesse und zur Sicherheit der Gäste und des Schiffes.

6. Entscheide des Kapitäns

Bei einer Absage der Schiff-Fahrt, Veränderung der Route oder Auswahl einer anderen Anlegestelle auf Grund der Umwelteinflüsse können keine Ersatz- oder Folgekosten geltend gemacht werden. Der Entscheid des Kapitäns ist zwingend und kann nicht angefochten werden. Muss eine Schiff-Fahrt auf Grund der Umwelteinflüsse abgesagt werden, wird der bereits bezahlte Preis zu 100% zurückerstattet.

7. Einhaltung der vereinbarten Fahrt-Zeiten

Um eine Verzögerung bei Folge-Aufträgen zu vermeiden, müssen die Vereinbarten Ablege- und Anlegezeiten eingehalten werden. Gemäß Absprache mit dem Kapitän können Wartezeiten oder Schifffaht-Dauer-Änderungen gewährt werden, sind aber kostenpflichtig. Der Kapitän kann diese Änderungen eingehen, wenn Folgeaufträge trotzdem eingehalten werden können. Ist dies nicht der Fall, muss der Kapitän die Zeitvorgaben zwingend einhalten.

8. Annullation/ Stornierung einer bestätigten Schiff-Fahrt

– Eine Annullation kostet 300.- CHF Aufwandgebühren
– Bei einer Annullation zwischen 60 und 30 Tagen vor der Schiff-Fahrt wird eine Aufwandgebühr von 500.- CHF erhoben
– Bei einer Annullation ab 30 Tagen vor der Schiff-Fahrt wird der komplette Auftrag in Rechnung gestellt

9. Bezahlung

Die Bezahlung der Schiff-Fahrt und der bestellten Zusatzleistungen erfolgt gemäß Rechnungsstellung mit Einzahlungsschein bis 10 Tage im Voraus der Fahrt. Spätestens aber in Bar vor beginn der Schiff-Fahrt. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Abzüge können nicht gewährt werden. Leistungen die nach Aufwand verrechnet werden, wie zum Beispiel Getränke, etc. oder zusätzliche Wartezeiten und Fahrt-Dauer-Änderungen sind in Bar nach der Fahrt zu begleichen. Diese Konditionen entsprechen den üblichen Bedingungen der Reisebranche.

10. Rechtsgrundlage

Es gilt das Schweizerische Recht, insbesondere das OR und alle einschlägigen Bestimmungen bezüglich des Personentransportes auf öffentlichen Gewässern. Es sind insbesondere auch die, sich aus den Konzessionen ergebende Regeln und die Bestimmungen und Auflagen der Schifffahrtsämter einzuhalten.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist beim Sitz von MS Rollin-Home in Stans, Nidwalden, Schweiz.